Information für Autofahrer
Sollten Sie unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Schadens. Zur reibungslosen und schnellen Abwicklung wird empfohlen:
Notieren Sie
a) Name und Anschrift des Unfallgegners (Fahrer) sowie des Fahrzeughalters
b) das amtliche Kennzeichen
Fotografieren Sie
nach Möglichkeit den Unfallort und -schaden (es empfiehlt sich eine einfache Kamera im Handschuhfach). Farbaufnahmen lassen den Schaden deutlicher erkennen.
Notieren Sie
Adressen von Zeugen, wenn der Schädiger Ihnen nicht die Schriftliche Erklärung abgibt, daß er Ihr Fahrzeug, z.B: beim Einbiegen in die Vorfahrtstraße, beschädigt hat: Bei größeren Schäden Polizei einschalten. Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten notieren.
Bringen Sie
Ihren Wagen in die Werkstatt Ihres Vertrauens. (Wenn unbekannt, empfehlen sich Werkstätten des ZKF, Zentralverband Karosserie- und und Fahrzeugtechnik; ZVK, Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks).
Beauftragen Sie/
einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Verständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
Bedenken Sie,
es gehört zu Ihren Beweisobliegenheiten, Ihrem Unfallgegner den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie sich nicht Ihre Beweispflicht durch einen Vertreter Ihres Unfallgegners abnehmen. Es geht um Ihren Schaden, der Ihnen entstanden ist. Sie sollen so gestellt werden, als hätten Sie keinen Schaden erlitten.
Beachten Sie bitte:
Nehmen sie einen qualifizierten Kfz-Verständigen! Die Berufsorganisation der Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) führt in ihren Listen nur Kfz-Sachverständige, die hohe Qualitätsansprüche erfüllen. Diese Sachverständigen führen den Zusatz “ BVSK”.
Eine Information des: BUNDESVERBAND DER FREIBERUFLICHEN UND UNABHÄNGIGEN SACHVERSTÄNDIGEN FÜR DAS KRAFTFAHRZEUGWESEN E.V.-BVSK-